Wirtschaftsmediation

Ich verstehe unter Mediation einen außergerichtlichen nach bestimmten Regeln ablaufenden Vorgang. Die betroffene Parteien unternehmen freiwillig und in ihrer eigenen Verantwortlichkeit, unter Mitwirkung und Anleitung von einem oder mehreren Mediatoren, den Versuch, für ihre Auseinandersetzung einen für alle Parteien annehmbaren Vergleich zu finden. Dieser soll es ihnen ermöglichen, eine für sie verbindliche Vereinbarung zu schließen.

Für eine Mediation ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Parteien

  • Freiwilligkeit
  • Akzeptanz
  • Offenheit
  • Verantwortungsübernahme für das Ergebnis

Mediation ist nur dann ein geeigneter Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten dieses Verfahren wollen!

Der Mediator ist für den Prozess verantwortlich, nicht für das Ergebnis. Somit achtet er darauf wie verhandelt wird, darf aber keinerlei Partei ergreifen. Worüber verhandelt wird und wie das Ergebnis aussieht, entscheiden die Konfliktparteien.

Der Mediator hat keine Entscheidungsgewalt. Nur die Parteien entscheiden über Durchführung, Fortführung, Änderung, Abbruch und Einigung.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Mediators ist, die Kommunikation zwischen den Parteien in Gang zu bringen und zu erhalten. Durch Kommunikation lässt sich ein gemeinsames Ziel erreichen.

Wann kann Wirtschaftsmediation sinnvoll sein?

© Copyright 2006-2024 by Hans-Peter Graf & sybeco.beratung gmbh - Designed 2006 by Philip Graf - Aktualisiert am 17.03.2024